| Polizeiarbeit in Düren von 1871 bis 1932 u.a. Parterre im Rathaus in Düren - Sitz der Gendarmerie um 1880 Damalige Polizeistationen u.a. im Rathaus um 1879 Polizeigebäude in Düren, Kaiserplatz 18 (Foto: Stadtmuseum Düren) Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden neue Landkreise eingerichtet. Der Kreis Düren wurde 1816 aus den ehemaligen Kantonen Düren und Froitzheim gebildet. Die neuen Machthaber hatten die Aufgabe, eine neue Polizeistruktur in den preußischen Ländern aufzubauen. Die Polizeianwärter suchte man seinerzeit vonehmlich bei Kaisertreuen sowie bei Soldaten mit militärischer Diensterfahrung. Die hiesige Polizei unterstand dem preußischen Innenministerium. Wiener Kongress vom 18.09.1814 bis 09.06.1815 Im Zuge der Deutschen Revolution erhielt Düren eine Kommunalpolizei Die Gendarmerie in unserer Region hatte ihren Sitz in der nächsten größeren Stadt z.B. Düren oder Euskirchen für die Zülpicher Börde. Die heutige Schutz- und Kriminalpolizei hat in diesen Jahren ihren Ursprung. In den Ländern gab es im 19. Jahrhundert in der Regel die kommunalen Polizeien in großen Städten, die in Städte, Gemeinden und Landkreise abgeordnete Gendarmen, die bis 1919 als Militärangehörige galten un die stattliche Polizei. Die Gendarmerien waren in Kriegszeiten dem Militär untestellt, in Friedenszeiten lag die Zuständigkeit beim Innenmisterium bzw. beim Landrat Diese zweischienige Struktur endete mit dem Ende des 1. Weltkrieges. Ab jetzt lag die Sicherheit des Bevölkerung in Händen der Landjäger. [1]
In der „Rheinischen Bürgermeisterverfassung“ wurde der Bürgermeister zum dominanten Organ der städtischen Verwaltung. Er trat an die Stelle des Magistrats in Preußen. Der Bürgermeister war „Ortsobrigkeit“ und Gemeindeverwaltungsbehörde“. Er leitete die Stadtverwaltung und die städtischen Betriebe einschließlich Finanzen und Vermögen. Dazu hatte er die Anweisungen der Staatsbehörden auszuführen und war die Ortspolizei nach dem Polizeiverwaltungsgesetz von 1850. In diesem Gesetz wurden als ordentliche Polizeiverwaltungen die Landespolizeibehörde, die Kreispolizeibehörde und die Ortspolizeibehörde definiert. Die Polizei wurde vom Bürgermeister, mit einem Polizeidiener als Executivbeamter ausgeübt. Den Ortspolizeibehörden war der jeweilige Landrat übergeordnet. Verhaftsbefehl, ausgestellt vom Bürgermeister Dürens, Friedrich Günther, 1843 wegen Schulversäumnisses. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 Polizei und Feuerwehr trugen als Kopfbedeckung die "Pickelhaube". Foto: Stadtmuseum Düren ,Ausstellung 2015 Polizeibeamte werden Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Eine der Staatsanwaltschaft zugeordnete Polizei gab es im Deutschen Reich nach Verabschiebung des Gerichtverfassungsgesetzes Die Gendarmerie rekrutierte sich im Kaiserreich aus den ehemaligen Unteroffizieren des Heeres, später auch aus der kaiserlichen Marine. Sie wurden in ländlichen weiträumigen Bereichen eingesetzt. Mehr und mehr wurden sie dem Innenminister und dem Landrat unterstellt. Nach dem 2. Weltkrieg gab es keine Gendarmerie mehr. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 1.10.1879 ermöglichte der Ermittlungsbehörde - für den Bereich Düren war dies die Staatsanwaltschaft in Aachen - die Inanspruchnahme der Gendarmerien für verschiedene polizeiliche Maßnahmen z.B. Durchsuchungen von Wohnungen und von Personen. Die Polizei wurde der Staatsanwaltschaft unterstellt, soweit sie ermittelnd im Strafverfahren tätg wurde. Die Staatsanwaltschaft war gegenüber der Polizei weisungsbefugt, hatte aber keine Disziplinarbefugnisse. Die Polizeibeamten konnten aber durch Ordnungsstrafen dazu angehalten werden, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten.[2] Die Einstellungsvoraussetzungen waren u.a. Eine einwandfreie Lebensführung Keine Vorstrafen Gute Kenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnens Gesundheit und kräftiger Körperbau Die Gendarmen besaßen den Rang von Unteroffizieren. Nach einer dreijährigen Militärzeit wechselten nicht selten geeignete Unteroffiziere in den kaiserlichen Polizeidienst. Das monatliche Einkommen lag weit höher als bei den durchschnittlichen Arbeiterlöhnen. Bis zu 1800 Mark konnte ein Polizeibeamter je nach Rang im Deutschen Kaiserreich jährlich verdienen. Das Durchschnittsverdienst lag bei der zivilen Bevölkerung damals bei etwa 800-900 Mark. Die Uniformen glichen im Wesentlichen den militärischen Vorbildern, meistens dunkelblau mit Säbel und Dolch sowie einer Pickelhaube. Die Polizisten sahen sich als "Vertreter des Deutschen Kaisers auf der Straße". Sie hielten sich im Umgang mit der Bevölkerung eher zurück. Kam ein Passant dem Sergeanten zu nah, wies er diesen zurück mit den Worten: "Drei Schritte zurück !" Diese Entfernung brauchte der Polizist, um seinen umhängenden Säbel hervorzuholen und eventuell zu nutzen. Eine erste Trennung zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei im Königreich Preußen datiert im Jahre 1872, was später in allen Ländern Preußens übertragen wurde. Die Beamten der Kriminalpolizei führten bis auf einen Stock keine Polizeiwaffen mit sich. [1]vergl. Schutzmnnschaften und Polizei in Brockhaus-Lexikon, Leipzig, und Berlin 1894-1896. [2] GVG § 122 (Vergl. Manfred Huppertz, "Chronik der Polzei Aachen, Helios Verlag) https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6niglich_Preu%C3%9Fische_Landgendarmerie) Aufgaben der Polizei im 19. Jahrhundert Gegen Ende des 19. Jahrunderts gab es in großen deutschen Städten bereits eine Kriminalpolizei Das Arbeitsfeld der Polizei - so auch in Düren - umfasste den Straßenverkehr, Gefahrenabwehr, Leichen/Bestattungswesen, Bauwesen, Meldewesen, Gesundheits- und Hygienewesen, Sittenangelegenheiten, den Jugendschutz, Kulturüberwachung /Theaterzensur und Bandschutz. Mit schweren Straftaten wie Mord oder Raubüberfall hatten sie selten zu tun. Bei Überforderung der Polizei griff das Militär ein. Man ging zu Fuß, zu Pferd oder per Fuhrwerk. Es wurden nur männliche Polzeibeamte eingestellt. Erst in der Weimarer Republik wurden auch weibliche Anwärterinnen zugelassen. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Polizei in Preußen ergab sich im 19. Jahrhundert aus dem "allgemeinen Preußischen Landrecht" (bis 1850), "Polizeiverwaltungsgesetz" (ab 1850) und aus den unzähligen Bezirksregierungen und lokalen Polizeibehörden. Dazu gab es in der Kriminalistik des 19. Jahrhunderts ähnliche Anforderungen wie heute. Es fehlte natürlich u.a. an den heute regelmäßig eingesetzten elektronischen Datenbanken usw. [1] Am deutlichsten trat jetzt der polizeiliche Charakter des Gesetzes von 1850 zutage. Mit dieser Generalkausel wurde der Polizei ein fast unbeschränktes Tätigkeitsfeld eingeräumt. Durch die im Jahre 1872 erschienene Vorschrift der Preußischen Kreisverordnung wurde auf dem Lande unter Abschaffung der gutsherrlichen Polizeigewalt in der Person des Amtsvortstehers eine neue Ortspolizei geschaffen. "Der Amtsvorsteher hat das Recht und die Pflicht, da, wo die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sein Einschreiten notwendig macht, das Erfolderliche anzuordnen und ausführen zu lassen"[6] Der Amtsvorsteher war die Ordnungsbehörde im Amtsbezirk. Er wurde für 6 Jahre gewählt und vom Oberpräsidenten und später vom Regierungspräsidenten ernannt.
Mit dem sogenannten "Kreuzbergurteil" aus dem Jahre 1882 durch das preußische Oberverwaltungsgericht wurde die Polizeigewalt eingeschränkt. Von nun an bedurften Eingriffe in Freiehit und Eigentum der Bürger durch die Polizei einer förmlichen Rechtsgrundlage (Quelle: Das Dürener Polizeirecht zur Preußenzeit, Stadtmuseum Düren) Der Polizeidiener - Hilfsorgan der Bürgermeister Ab dem Ende 19. Jahrhundert wurden auch so genannte Polizeidiener als Ordnungshüter bei den Städten und Gemeinden eingestellt, die Botengänge der Verwaltung oder Mitteilungen an die Gemeinde weitergaben. Diese Polizeidiener waren dem Bürgermeister unterstellt. Sie sorgten auch mitunter für die Aufrechterhaltung der Ordnung in ihrem Aufgabengebiet. Sie überwachten weiterhin die Polizeistunde um 22.oo Uhr bzw. 23.oo Uhr in den Gasthäusern. Sie waren weiter auch für kleinere Zeugenvernehmungen Die Probezeit dauerte 6 Monate. Eine polizeiliche Ausbildung war für die schlecht bezahlten Polizeidiener bis Anfang des 20. Jahrh. nicht vorgesehen. Unterstützung erfolgte durch die vornehmlich in den Kreisen errichteten Gendarmerien, die dem Landrat unterstanden [3] Ab 1899 wurden die angehenden Gendarmen in zwei Schulen in Einbeck und Wohlau ausgebildet. 1. Dienstanweisung vom 1873
für die Polizeisergeanten der Stadtgemeinde Düren (im damaligen Amtsdeutsch)
A. Im Allgemeinen 1. Die für die Stadtgemeinde Düren angestellten Polizei-sergeanten sind im Allgemeinen verpflichtet: a. Verbrechen, Vergehen, Übertretungen, Unglücksfällen und Gefährdungen der öffentlichen Ruhe, Sicherheit u. Ordnung nach Kräften vorzubeugen; b. Begangenen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen eifrig nachzuforschen, die Beweismittel dafür zu sammeln u. hiervon, sowie bei Unglücksfällen und von Verletzungen der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung der nächsten vorgesetzten Behörde ungesäumt Anzeige zu machen; c. die zur Wahrung öffentlicher Interessen getroffenen Maßregeln und ertheilten Befehle der vorgesetzten Behörde gehorsam, schnell und genau in Vollzug zu setzen. 2. Zu dem Ende müssen die Polizeisergeanten zunächst mit allen in den Kreis ihrer Dienstpflichten fallenden allgemeinen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen nach Anleitung des Instructionsbuches für die Polizeibeamten im Preußischen Staate von Grotesend, wovon ihnen ein gut aufzubewahrendes Exemplar bei ihrem Dienstantritte eingehändigt wird, genau vertraut sein, so daß sie jederzeit einerseits jedes ungerechtfertigte, vorschriftswidrige Verfahren und Einmischen in Privatsachen, andererseits jede Unsicherheit und Schwäche im Auftreten sorgfältig vermeiden und die Achtung, welche ihr Beruf erfordert, aufrecht erhalten. Es wird ihnen hiermit ganz besonders zur Pflicht gemacht gegen Bettler, Raufbolde, Ruhestörer und Vagabunden mit der größten zulässigen Strenge zu verfahren. 3. Sie haben zum Dienste immer in sauber gehaltener, zugeknöpfter Uniform und, sofern die vorgesetzte Behörde es für besondere Fälle nicht anders anordnet, bewaffnet zu erscheinen. Dieselben dürfen weder selbst ein Nebengewerbe betreiben, noch darf dies von einem mit ihnen zusammenwohnenden Familienmitgliede ohne ausdrückliche Erlaubniß des Bürgermeisters der Stadt Düren geschehen. Anerbieten von Geschenken und namentlich von Getränken in irgendeinem Bezug auf ihren Dienst haben sie stets zurückzuweisen und unbedingte Nüchternheit zu beobachten. Auch außerhalb ihres Dienstes haben sie sich beständig eines anständigen und schuldenfreien Lebenswandels zu befleißigen und möglichst darauf zu sehen, daß dies auch von ihren nächsten Familienmitgliedern geschieht.
B. Im Besonderen 4. Die Polizeisergeanten müssen sich genau bekannt machen mit allen von in Geltung stehenden Polizeiverordnungen, welche von der Königliche Regierung zu Aachen für den Bezirk, oder welche von dem Bürgermeister der Stadt Düren für den Umfang dieser Stadtgemeinde erlassen worden sind. Sie müssen auf deren Befolgung strengstens halten und Zuwiderhandlungen gewissenhaft zur Anzeige bringen. Es wird ihnen hiermit namentlich eigenschärft, die Reinerhaltung der Straßen, Bäche und Abflußgräben sorgfältig zu wahren, die Beobachtung der lokalen sanitäts-, sicherheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften strengstens zu überwachen und Übertretungen derselben thunlichst zu verhüten, die begangenen aber unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen. Auch haben sie darauf zu sehen, daß städtische Pflanzungen, Anlagen, Brücken und Laternen nicht beschädigt, daß öffentliche Wege nicht geschmälert. Vernachlässigungen der städtischen Laternenputzer und Laternenanzünder sind zur Anzeige zu bringen. 5. Jedem Polizeisergeanten wird ein specielles Revier angewiesen, in welchem er fleißig zu Tages- und Nachtzeit in unauffälliger Art zu patrouilliren hat. Jeder derselben wird abwechselnd zum Ordonnanzdienste auf dem Rathause, zum Austragen und Abholen von Briefen und Akten, zur Vorladung der Parteien und zu sonstigen amtlichen Bestellungen, z.B. der Zettel für die Stadt- und Gemeindesteuern, der Einladungen zu den Sitzungen der Stadtverordneten und der städtischen Kommissionen, der Armendeputation und des Gymnasialverwaltungsrathes u. u., nach näherer Bestimmung des Bürgermeisters verwendet. Gleicherweise sind alle Polizeisergeanten verpflichtet, bei städtischen und ähnlichen amtlichen Erhebungen die Notizen, welche ihnen aufgetragen werden zu sammeln; auch haben sie Aufträge zum Transport von Verhafteten wachsam auszuführen. 6. Vorgekommene Unglücksfälle sind dem Polizeikommissar, als ihrem nächsten Vorgesetzten schleunigst zu melden; bei Feuerbrünsten haben die Polizeisergeanten für Herbeischaffen von Hülfe und Benachrichtigung des städtischen Branddirektors resp. seines Stellvertreters sowie des Polizeikommissars und des Bürgermeisters Sorge zu tragen. 7. Im Falle einer Erkrankung haben die Polizeisergeanten dem Polizeikommissar unverzüglich Meldung davon zukommen zu lassen. Letzterer ist berechtigt, einem Polizeisergeanten b. zu 24 Stunden Urlaub zu ertheilen, längerer Urlaub als dieser ist beim Bürgermeister durch Vermittelung des Polizeikommissars nachzusuchen. Alle Vorgesetzten müssen von den Polizeisergeanten beim Begegnen mit dienstlicher Ehrerbietung begrüßt werden. 8. Die Polizeisergeanten haben an Wochentagen Morgens um 8 Uhr und 12 Uhr und Abends um 6 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen um 11 Uhr ihre regelmäßigen Meldungen auf dem Polizeiamte dem Polizeikommissar zu machen und Aufträge und Befehle entgegenzunehmen. 9. Vergehen und Dienstvernachlässigungen der Polizeiser-geanten, über welche die Gesetze nicht eine härtere Strafe verhängen, oder welche Entlassung nach sich ziehen, werden disziplinarisch mit Ordnungsstrafen belegt welche in Warnungen, Verweisungen und Geldbußen in zulässiger Höhe bestehen u. über welche Strafen dem Bürgermeister die Entscheidung zusteht. Der Bürgermeister ist berechtigt, zu verlangen, daß ein etwaiger freiwilliger Austritt eines Polizeisergeanten aus dem Dienste drei Monate vorher angekündigt wird. Etwaigen Änderungen und Zusätzen zu gegenwärtigen Dienstanweisung hat sich jeder Polizeisergeant unweigerlich zu fügen. Düren den 10. Dezember 1873 Der Bürgermeister Werners Polizeigebäude Kaiserplatz 18 in Düren (Quelle: Stadtmuseum) Die Polzeiarbeit in Düren um die Jahrhundertwende
Die Königliche Gendarmerie-Station Düren 1882 Polizeikommissar: Valerius Polizeisekretär: Hermann Polizeisergeanten: Dohr, Nießen, Miethke, Wölk Gendarmerie: Stephan, Wolter Kreis-Gefängniswärter: Kern Weitere Polizeibeamte 1882 in Düren. Nietzen, Franz, Polizeisergeant Burbott, Carl Heinrich, Polizeisergeant Oberster Dienstherr der Dürener Ortspolizei, der nur für das Stadtgebiet zuständig war, war der Oberbürgermeister. Die Polizeibüros befanden sich u.a. im Rathaus, Parterre. In Preußen galt der Grundsatz, dass die Polizeiverwaltungen in den Städten im Namen des Königs geführt wurden. 1894 standen dem Oberbürgermeister Werners bzw.ab Mitte 1894 OB August Klotz für die Polizeiaufgaben 11 Personen zur Verfügung. 1911 standen im Haushaltsplan der Stadt Düren bereits 29 Polizeiangehörige vom Polizeiinspektor bis zum Schutzmann im Besoldungsplan. Oberürgermeister August Klotz "De Ahle Wölk"- Schutzmann in Düren "De Ahle Wölk" (der alte Wölk), geb. 14.1.1849, hieß mit Familiennamen Wölk und mit Vornamen Wilhelm Ernst. Er hatte einen Tirpitzbart und stammte aus Ostpreußen. Er nahm am Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 teil und wurde 1874 zum Sergeanten ernannt. 1881 trat er seinen Dienst in Düren bei der Gendarmerie an. Er starb 1914. Foto: Stadtmuseum/Bursinsky Er war einer der vielen Unteroffizieren des Heeres, die nach ihrer Dienstzeit in den preußischen Polizeidienst ohne spezielle Ausbildung übernommen wurden. Er wohnte in dieser Zeit in der Pletzergasse 23 in Düren. Wilhelm Ernst Wölk war einer der drei Dürener Stadtpolizisten um 1900 und ein Original. Der stattlich erscheinende Polizist trug eine dunkelblaue Uniform, sowie eine mit kaiserlich-preußischen Adler verzierte Pickelhaube und einen Schleppsäbel an seinem Koppel. Er regelte alle Unregelmäßigkeiten ungeachtet des Dienstweges ohne Papierkrieg sofort in eigener Regie. Wilhlem E. Wölk war gewissermaßen ein Vorläufer des ehrenwerten, späteren Amtsrichters Gottfried Pütz (Pötze Schlipp), der auch seine Entscheidungen oft eher aus seinem Bauchgefühl heraus fällte. Anekdoten um "de ahle Wölk" Eine kleine Geschichte, die man sich heute noch erzählt, sollte dies verdeutlichen. Sie spielt auf dem Wochenmarkt an der Annakirche in Düren - etwa um 1900.
Eines Tages beobachtete Wölk einen Landwirt aus Gey, der sein "Geschäft" genau an einem Streberpfeiler der Annakirche machen wollte. Wölk ließ ihn zunächst einmal machen.
Dann sprach er ihn an und erklärte ihm: "Was Sie da gerade hingemacht haben, das haben Sie aus Gey mitgebracht. Bringen Sie das gefälligst auch wieder dorthin, wo es hergekommen ist ."
Der Bauer nahm daraufhin sein "Gemachtes" auf, verpackte es in "Kappesblättern" und legte es auf seinen Markt-Wagen, um es später wieder nach Gey mitzunehmen.
Der Fall war für Wölk damit erledigt. [1] Vergl. Gerhard Sauer. Polizeiwesen, Kommunale Entwicklung - www.heimatbund-finnentrop.de Skizze: Stadt- und Kreisarchiv, Mappe" Dürener Originale" gefertigt von einem Verwandten. Eine weitere lustige Geschichte erzählte man sich seinerzeit in der Stadt. In Düren gab es um die Jahrhundertwende eine Familie mit dem Namen Fuchs, die ihre Kinder immer wieder vom Schulbesuch abhielt, um sie zu Hause zu einer eher nutzbringendere Hausarbeit an-zuhalten. So wurde Wölk von seiner Dienststelle beauftragt, die Kinder einmal aufzusuchen und nach dem Rechten zu sehen. Als Wölk einen der Schulschwänzer zur Rede stellen wollte, schlüpfte der durch die Beine von Wölk aus der Tür, um zu türmen. Wölk reagierte schnell und packte den Ausreißer am Kragen; der aber reagierte genauso schnell und schlüpfte aalglatt aus der Jacke und suchte das Weite. Zurück blieb ein verdutzter Polizist mit der leeren Jacke in der Hand. Ringsherum standen die grinsenden Nachbarn und hatten ihren Spaß. Sie warteten alle auf einen Zornesausbruch des Gestzesmannes. Der aber lachte und meinte gemütlich: " Da wollte ich einen Fuchs fangen und habe doch nur das Fell erbeutet" [5]
Uniformen und Pickelhaube Im Deutschen Kaiserreich wurden von der Polizei verschiedene Uniformen und Kopfbedeckungen getragen. In Teilen Preußens war die Uniform dunkelblau mit langer Hose und einem Lederhelm (Pickelhaube, r. im Bild). Der Helm trug auf der Stirnseite ein verschlungenes W (für König Wilhelm); auf die Spitze des Helms war eine Kugel aufgesetzt. [2] Die Pickelhaube (amtlich seinerzeit: „Helm mit Spitze“) war eine zunächst rein militärische, dann auch polizeiliche Kopfbedeckung, die erstmals ab 1843 in der preußischen Armee Verwendung fand und später auch von anderen Ländern übernommen wurde. [1] Quelle Polizeigeschichte, Dr. Frank Kawelovski, /Stand 7.3.2018, Seite 9 [2] de:User:Stahlkocher,cc-by-sa-3.0 https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=218117 [3] ( vergl. Brigitte Schlüter, "Aufgabenbereich der Polizeidienststelle." 1983, . S.2) www.bshv-everswinkel.de Quelle:Dürener Originale - https://de.wikipedia.org Quelle:Datei:Prusse inf de la Garde 1860 4012.jpg - https://de.wikipedia.org Quelle:Datei:Prusse inf de la Garde 1860 4012.jpg - https://de.wikipedia.org
[4]Quelle: LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, Bonnhttp://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-staedteordnung-fuer-die-rheinprovinz-von-1856/DE-2086/lido/57d12a0fa9d3c7.81052230 [5]Quelle: vergl. Stadt und Kreisarchiv "Mappe Dürener Originale, Dr. Wölk [6] Uwe Volker Wentz, Polizeipräsidium Bonn, St.Augustin
Die Rhein-Provinz gehörte zu Preußen. Die Exekutivpolizei in Preußen war eingeteilt in Gendarmerie, Schutzmannschaft sowie in Gemeindepolizei.
Gendarmen waren früher Personen des Soldatenstandes. In Preußen erhielt die Gendarmerie ihre Gestaltung im Jahr 1820. Das Landgendarmeriekorps war militärisch ausgerichtet. Es unterstand dem Innenminister. Ein Landesgendarmeriekorps, an dessen Spitze ein General als Vorgesetzter stand, war in 12 Brigaden, jede Brigade in Distrikte, jeder Distrikt in Beritte eingeteilt. Die Zivildienstbehörde der Gendarmen war der Landrat. Den Ortspolizeibehörden auf dem Lande waren die Gendarmen persönlich nicht unterstellt. Sie mussten aber Aufforderungen entsprechen, da die Ortspolizeibehörden das Recht hatten, in polizeilichen Angelegenheiten unmittelbare Ersuchen an die Gendarmerie zu richten.
______________________________ Quelle: Andreas Feldhaus, Hamm Die Gendarmerie sorgte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit.
n. ndarmerie-Station Düren" befand sich im Rathaus, Parterre Die Königliche Gendarmerie-Station um 1910 Mühlenweg 62-64, Düren unter anderen Josef Petmecky Personal um 1900 u.a
Quelle: Erika Petmecky, Archiv JCD 1911 standen über 30 Polizisten im Dienste der Verwaltung Helm eines Polizeichefs u.a. Polizeisergeant Josef Petmecky (Foto oben) Johann Külzer (Oberwachtmeister) Otto Heidke (berittener Gendarm) Heinrich Lange (Wachtmeister) Max Buchholz (Wachtmeister) Weitere Polizisten aus Düren und aus dem Kreisgebiet um 1910 Bayer, Johann, Polizeidiener Bongarz, Stefan, Polizeisergeant Barth, Josef, Polizeisergeant Pohl, Michael, Arnolsweiler Pelzer, Johann, Nörvenich Tresemer, Franz, Polizeisergeant Thülen, Matthias, Polizeidiener, Lamersdorf Thoma, Peter, Polizeisergeant, Langerwehe Simons, Peter Josef, Gey Steffens, Anton, Polizeidiener, Kelz Schnock, Wilhelm, Polizeidiener, Stütgerloch Schmitz, Heinrich, Polizeidiener, Boich Schmitz, Peter, Polizeidiener, Niederzier Kirberich, August, Polizeisergeant Krieger, Konrad, Polizeidiener, Hoven Klotz, Peter, Polizeisergeant, Weisweiler Klein, Nikolaus, Polizeidiener, Luchem Künzler, Peter, Polizeidiener, Drove Dahmen, Franz, Polizeisergeant Farber, Jakob, Polizeisergeant Faßbender, Wilhelm, Polizeidiener, Berzbuir Fuchs, Wilhelm, Polizeisegreant, Rölsdorf Hecker, Christian, Polizeidiener, Kreuzau Heidke, Otto, berittener Gendarm Henke, Reinhard, Polizeisergeant Haensch, Pail. Polizeikkommissar Heimbach, Franz, Polizeidiener, Füssenich Hellwig, Theodor, Polizeidiener, Hürtgen Heinen, Martin, Polizeidiener, Binsfeld Hamacher, Heinrich, Polizeidiener, Pier Harzheim, Reiner, Polizeidiener, Lendersdorf Hartmann, Friedrich, Polizeidiener, Nothberg Offergeld, Hubert, Polizeidiener, Hastenrath Meyer, Heinrich, Schutzmann Mieves, Josef, Polizeimeister Malsbenden, Arnold, Polizeidiener, Obermaubach Müller, Johann, Polizeidiener, Lucherberg Mohren, Josef, Polizeidiener, Gürzenich Mager, Johann, Polizeidiener, Drove Meyer, Georg, Polizeidiener, Heistern Meltz, Josefg, Polizeidiener, Echtz Jansen, Heinrich, Schutzmann Jansen, Johann, Polizeidiener, Stammeln Wagner, Johann, Polizeisergeant Wenzel, Hermann-Josef, Polizeidiener, Sievernich Wilden, Heinrich, Polizeidiener, Derichsweiler Werres, Reinhold, Polizeisergeant, Merzenich Welsch, Johann, Polizeidiener, Birgel Rensinghoff, Heinrich, Schutzmann Reiff, Hubert, Schutzmann Rosenzweig, Hubert, Schutzmann Rühe, Arnold, Polizeidiener, Oberzier Zimmermann, Josef, Schutzmann Zumkier. Heinrich, Polizeidiener, Embken Zander, Karl, Polizeidiener, Niederau Granderath, Nikolaus Hubert, Polizeisergeant Geuer, Karl, Polizeisergeant Gindermann, Karl, Polizeisergeant, Kreuzau Goertz, Johann, Polizeidiener, Schlich Gimmer, Karl, Wachtmeister, Nideggen ....wird fortgesetzt Zeugen der Geschichte Anstellungsurkunde aus dem Jahre 1919, Peter Petmecky, aus den Händen von Oberbürgermeister August-Klotz. Im Ersten Weltkrieg wurde die Gendarmerie in Düren zur Militärpolizei umgestaltet, hatte aber einen schlechten Ruf in der Bevölkerung. Berittene Polizei in Preußen um 1918 Unmittelbar nach dem Ende der Kampfhandlungen im 1. Weltkrieg war es mit der Doppelfunktion der Gendarmerien und den Militär- Einheiten zu Ende. Bis dahin wurde auch die Polizei für den Kriegsdienst eingesetzt. So wurde zum Beispiel die berittene Polizei im 1. Weltkrieg für den Kriegseinsatz aus Mangel an Kriegspferden zusätzlich zum Heer herangezogen. Um die Jahrhundertwende herum setzte sich in Preußen dann eine stetig steigende Motorisierung - auch bei der Polizei - ein. Auf die weitere Verwendung von Pferden im Polizeidienst wurde allerdings noch nicht vollständig verzichtet. Die vorhandenenen berittenen Polizeieinheiten wurden jetzt in die neu gegründete Sicherheitspolizei übernommen [1] fsätz Ausbildung der Dürener Polizei um 1920 Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden in den westlichen Provinzen Polizeischulen eingerichtet. Die Ausbildung der Polizeianwärter dauerte anfangs zwei bzw. drei Monate und wurde mit einer Zeugnisabgabe abgeschlossen. Die Zahl der uniformierten Polizisten hatte sich seit den letzten 30 Jahren fast verdoppelt. Ab nun mussten die Polizisten eine Schule besuchen und ihren Beruf erlernen. Die Grundausbildung der Schutzpolizisten begann mit einer militärischen Ausbildung. Danach musste der Anwärter eine 1-jährige Polizeischule besuchen, in der er in der Waffenkunde ausgebildet wurde. Hiernach diente er in einer Bereitschaft, um für die zukünftige Arbeit in einem Polizeirevier vorbereitet zu sein. Nach einem weiteren 4-monatigen Lehrgang wurde der Anwärter in ein Polizeirevier übernommen. (Vergl. Lang, 1977 Seite 62-63) Die erste Kommissar-Lehranstalt wurde 1901 in Düsseldorf eingerichtet. In Kürze 1920 endet die "Sicherheitspolizei" und die "Schutzpolizei" wird eingerichtet. Neue Uniformen für die Gemeindepolizei: Dunkelblaue Jacke und schwarze Hose.
Die Die e 1921 geg
D iDie Polizei in der Weimarer Republik 1921 wird die Schutzpolizei (Schupo) eingerichtet. "Die Polizei, Dein Freund und Helfer". Die Polizei übernahm erstmals im Laufe ihrer Geschichte in den zwanziger Jahren, in der Weimarer Republik, einen noch nie da gewesenen Umfang an Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Sie wurde zum Symbol der Staatsgewalt und zum Instrument zur Bekämpfung gegen Verbrechen und Gesetzlosigkeit [2].Polizeikaserne nannte man ab 1920 nun Polizeiunterkunft und für Hunderschaften wurde der neue Begriff Bereitschaften" eingeführt. Nach dem 1. Weltkrieg konnte Deutschland nicht mehr auf einen intakten Polizeiapparat zurückgreifen. Besonders die Landgendarmerien waren den Unruhen in der Nachkriegszeit in den ländlichen Gebieten nicht mehr gewachsen. Im März 1919 stellte daher der Innenminister eine militärisch gegliederte Sicherheitspolizei zusammen, die in Kasernen untergebracht wurde und die gleichzeitig mit den kommunalen Polizei stellen arbeitete [1] Die Sicherheitspolizei wurde 1920 wieder aufgelöst und vom Innenminister durch die Schutzpolizei ersetzt Foto: Polizisten in der Dürener Innenstadt, vermutlich zwischen 1920 -2029 . Dienstgrade der Schutzpolzei: Kommandeur Polzeioberst Polizeioberleutnant Polizeimajor Polizeihauptmann Polzeileutnant Polzeihauptwachtmeister Polzeioberwachtmeister Polzeiwachtmeister Polzeiunterwachtmeister Dienstgrade der Kriminalpolizei: Oberregierungsrat Regierungsrat Kriminaldirektor Kriminalpolizeirat Kriminaloberkommissar Kriminalkommissar Kriminalbezirkssekretär Krminalsekretär Kriminalassistent Übrigens: In der Republik wurden ab dem Jahr 1923 auch weibliche Polizeiangehörige eingestellt. Sie kümmerten sich um Jugend-liche auf der Straße und um Prostituierte. Der Leitspruch " Die Polizei - Dein Freund und Helfer" taucht im Jahre 1926 im preußischen Innenministerium erstmals auf.
___________________________________________________________ [1] vergl. www.pd-os.polizei-nds-de Polizeidirektion Hannover Foto: PD Hannover [2] https://shop.boorberg.de/rbv-content/Leseprobe/GEMMERICH_Sonderpolizeien_LPG.pdf zuletzt aufgerufen am 1.11.20120 Quelle: "Die Berliner Polizei in der Weimarer Republik "von Hsi-hueyLiang, aus dem Amerikanischen übersetzt von Brigitte und Wolfgang Behn, Originalausgabe 1970, Helm: https://pixabay.com/de/service/license/ Nach dem neuen Besoldungsgesetz vom 16.12.1927 wurden die Amtsbezeichnungen in der Kriminalpolizei erweitert: Kriminal-Assistenenanwärter -Assistent -Sekretär -Bezirkssekretär -Kommissaranwärter -Kommissar -Polizeirat -Polizeidirektor [2] Der Tschako wurde von 1918 bis Mitte der 1960erJahre als Kopfbedeckung der Polizei in Deutschland verwendet [3] Der Dienstgrad Polizeisergeant wurde nach 1923 nicht mehr verwendet. 22.10.1923: Putsch in Düren. "Rheinland ohne Preussen". Polizei machtlos. Kreisdeligierte der Besatzungsmacht verboten das Eingreifen der Dürener Polizei.
Im Herbst 1923 steht das besetzte Rheinland vor einer Zerreiß-probe.
U.a. in Aachen, Düsseldorf und Eschweiler riefen Separatisten eine unabhängige „Rheinische Republik“ aus. Auch in Düren wurde durch Separatisten mit ihren grün-weiß-roten Fahnen die Ausrufung der Rheinischen Republik in Düren ausgerufen. Ziel der politischen Organisation war die Trennung des besetzten Rheinlandes von Preussen und Bildung eines eigenen Staates unter Beteiligung Frankreichs. Es wurde sogar Geldscheine der "Rheinischen Republik" gedruckt und in Umlauf gegeben. Die deutsche Reichsregierung war machtlos, da sie keine eigenen Truppen in die entmilitarisierte Zone entsenden durfte. Nach wenigen Wochen war der Spuk allerdings wieder vorbei. Separatisten in Aachen 1923, Foto aus dem Buch "Chronik der Polizei Aachen" Helios Verlag. Mit freundlicher Genehmigung des Autors, Manfred Huppertz, Konzen Zu den Vorgängen in Düren "Öffentliche Gebäude (Landratsamt, Rathaus, Post, Bahnhof und auch einige Schulen) wurden besetzt; die Oberbürgermeister Ernst Overhues wurden von Separatisten verhaftet und für einen Tag in Arrest genommen. Landrat Dr. Wilhelm Rombach wurde für abgesetzt erklärt ".[1] Auf vielen Behörden wehte die grün-weiß-rote Fahne der Putschisten. Sämtliche Polizeibeamten in Düren wurden - wie auch in vielen anderen bestetzten Städten - an ein eigenes Eingreifen gegen die Separatisten auf Anordnung des französischen Kreisdeligierten gehindert. Die Polizeistation Düren wurde von den Separatisten übenommen. Die Fahnen der Separatisten sah man auf vielen städtischen Berörden wehen. Sie selbst ließen sich in den städtischen Behörden nieder. [1]Vergl. Nikolaus Nolden, Dr. Reiner Nolden, Kreuzau "Beiträge zur Geschichte von Kreuzau" Separatisten beim Kartenspiel im Wachraum der Stadtbehörde Düren[1] Das "Berliner Volksblatt" schrieb in der Ausgabe Nr. 249 vom 22.10.1923: "Nach hier eingetroffenen Meldungen ist heute früh in Aachen die Rheinische Republik ausgerufen worden. Nach bisherigen, aus dem übrigen Rheinland vorliegenden, so aus Bonn, Trier, Koblenz, Düsseldorf, Eschweiler, Jülich, Stolberg und Düren, handelt es sich bei dem Aachener Putsch um ein örtliches Unternehmen. Die Polizei, die am Vormittag noch auf den Straßen zu sehen war, zog sich später zurück. Auf dem Polizeipräsidium sah man keine Flagge der Sonderbündler (Aufrührer)." Die französischen Soldaten in Düren ließen die Separatisten zuerst in Ruhe.
Man kann sich gut vorstellen, dass sich der Ablauf des Putsches in Düren am 22.10.1923 in gleicher Form gestaltet haben könnte, zumal es auch in Düren - wie in vielen anderen rheinischen Städten - nur eine beschränkte Anzahl an bewaffneten Polizisten vorzufinden waren. Aus Polizeikreisen am 22. Oktober 1923 war zu hören, dass der stellvertretende Polizeiinspektor, Polizeisekretär Bongartz, vom Kreisdeligierten angewiesen wurde, von einem eventuellen Waffengebrauch der Dürener Polizei Abstand zu nehmen. Für die Führung der Dürener Polizei eine nicht zu akzeptierende Anordnung. Den Polizisten in Düren blieb aber keine andere Wahl, als der Aufforderung zur Niederlegung der Waffen nachzukommen und ein Einschreiten zu unterlassen. Als sich die Schutzmächte Frankreich und Belgien auch in finanzieller Hinsicht von den Separatisten lösten, kapitulierten diese nach wenigen Wochen.
In einer Protestnote vom 05.November 1923 wurde verlangt, dass die Bestimmungen des Völkerrechts und des Rheinlandabkommens eingehalten werden. Die Polizei sei zu bewaffnen und müsse das Recht haben, gegen die Separatisten vorzugehen ( R43 I/1838, S. 611, 612). Aktionen auch in Vettweiß Gendarmerie Vetweiß
Um 1910 leistete Fußgendarm-Wachtmeister Heinrich Sprick, Hausnummer 131 b in Vettweiß, seinen Dienst. Vermutlich lag hier auch die Amtsstube der Polizei Vettweiß. Die Häuser wurden seinerzeit mit fortlaufenden Hausnummern versehen und nicht nach Straßen geführt.
Für die Zeit um 1925 ist August Noack als Oberlandjäger in den Unterlagen geführt, dem Wilhelm Moitzheim, ebenfalls Oberlandjäger, im Amt folgte. Die Wohnung und Dienststelle befanden sich bei Hausnummer 133b, heute Friedhofsweg.
Anfang der 1920er Jahre hat sich der Maurer Josef Junkersdorf aus dem älterlichen Baugeschäft verabschiedet und eine Umschulung zum Polizisten absolviert. 1925 war Junkersdorf als Polizeibetriebsassistent bis nach dem Kriege im Amt [3] "Auch im benachbarten Vettweiß sorgten die Separatisten am 22. 10. 1923 für Schrecken in der Bevölkerung. So erschien ein Stoßtrupp der Putschisten in Vettweiß und entwaffnete den Polizei-Betriebs-Assistenten Josef Junkersdorf, indem sie einen Revolver mit Reservemagazin, Patronen und Futeral sowie einen Säbel mit Leibriemen und Säbelquaste requirierten. Der Schaden in Höhe von 93 Reichsmark wurde Herrn Junkersdorf später durch den Landrat des Kreises Düren erstattet".[2] 1932 wird das Amt Vettweiß um die Ämter Drove, Froitzheim, Füssenich, Jakobwüllesheim, Kelz und Sievernich erweitert. Die Gemeindeverwaltung und die Polizei hatten ihren Sitz in Vettweiß. [1] Quelle: Stadt- und Kreisarchiv Düren, Boldarchiv 4, Mappe 23/3 [2] Zitatquelle: St.Gereon Schützenbruderschaft Vettweiß-Kettenheim 1849 e.V. Dr. Hermann Courth, Gabriel --Graff, Stand 23.10.2020.www.schützen-vettweiß.de [3] Günter Esser, Vettweiß, Nov. 2020 Übrigens: Mit einem Erlass des Innenmisteriums werden ab 26.02.1924 für die kommunalen Polizei Gummiknüppel angeschafft. Am 12.12.1928 wurde die Polizei in Preußen in eine einheitliche Verwaltungs-Kriminal- und Schutzpolizei gegliedert. Polizeiinspektion in Düren und die Wachen in den 1930er Jahren Quelle: Sammlung Erika Petmecky Kaiserplatz 18-------------------------------------Polizeiinspektion Wilhelmstraße 2 - -------Polizeihauptwache und Polizeibezirk I Blücherplatz 2 -------------------------------------------Polizeibezirk II Alte Jülicher Straße 58--------------------------------Polizeibezirk III Dienstgebäude Kaiserplatz 18 in Düren (Stadtmuseum) Dezernent: Stadtrechtsrat Dr. Hofader Polizeiwesen: Stadtinspektor Baumann Meldewesen: Oberstadtsekretär Lenders Uniformierte, Kriminal- und Gewerbepolizei: Kommando: Polizeioberinspektor Schäfer Das Polizeigefängnis befand sich in der Hindenburg-straße/Kaserne in Düren.
Polizisten in der Weimarer Republik bei einer Durchsuchung in der Hauptstadt Bundesarchiv Bild 183-H29544, Berlin,cc by-sa 3.0 Autor unbekannt.
[1] Quelle: Die Polizei in der Weimarer Republik Seminararbeit 1997, Michael Fischer [2] Otto Göbel, Braunschweig, Amtsbezeichnungen der Kriminalpolizei im Wander der Zeit. www.kreispolizei.de, 2004 [3] Autor unbekannt. CC-BY-SA 3.0 de Polizei-Hunde-Schule Düren in den 1930er Jahren Die Idee, Hunde als "Hilfspolizisten bei der Kriminalpolizei einzusetzen, findet man in Preußen bereits um die Jahrhundertwende. Die hierzu ausgebildeten Hunderassen waren vornehmlich Rottweiler, Dobermann, Boxer und Schäferhund. Auch in Düren gab es diesbezüglich Vereine, die sich der Ausbildung der Hunde widmeten. So zum Beispiel der damalige Polizeihundeverein Düren. Mitglieder des Dürener Polizeihundevereins in den 1930er Jahren. Dürener Polizeibeamter Josef Hahn mit seinem Diensthund auf dem Hundeplatz "An der Kuhbrücke " in Nähe des alten Wasserturms. Polizeimeister Josef Hahn mit Diensthund auf dem Hundeplatz Nähe Wasserturm. Mitglieder des Polizeihundevereins Düren an einem Polizeitag in den 1930er Jahren. Fotos: Ute Schmitz, ehemals Schulstraße, Düren (heute in Euskirchen wohnhaft) Ecke Schützenstrasse / Kölnstrasse in Düren im August 1932 (Foto G.Schumacher)
Polizeiarbeit im Nationalsozialismus 1933-1945 (...in Bearbeitung)
Im Jahre 1933 wurde die deutsche Polizei im Reich zentralisiert und drei Jahre später in zwei Dienstzweige gegliedert in einerseits die Ordnungspolizei und andererseits in eine Sicherheitspolizei. Zuständig für die Neuorganisation war Heinrich Himmler. Die Zeit kurz nach dem 2. Weltkrieg
Im April 1945 marschieren amerikanische Soldaten in die mehr oder weniger zerstörten rheinischen und westfälischen Städten ein, wenig später übernimmt eine britische Militärregierung das Sagen in den Gebieten um Rhein, Ruhr und Lippe. Die Polizei ist in einem desolaten Zustand. Viele Beamte haben im Krieg ihr Leben verloren, sitzen in alliierten Gefangenenlagern oder sind in der Erwartung geflüchtet, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen zu werden, die sie während der nationalsozialistischen Zeit begangen haben.
Die Sicherheitslage im Land ist schwierig. Große Armut sorgt für viele Diebstähle, Raubüberfälle und Tötungsdelikte und marodierende Gruppen freigelassener Zwangsarbeiter mit erbeuteten Wehrmachtswaffen machen die Straßen unsicher. Die Gefahrenabwehr stellt sehr hohe Anforderungen an die verbliebene Polizei.
Überall gibt es vom Einsturz bedrohter Gebäude, nicht entschärfte Bomben, Granaten und unwegsame Straßen. Vor diesem Szenario und unter gleichzeitiger Ausfilterung „nationalsozialistischer Elemente“ in der Polizeibeamtenschaft, versucht die Militärregierung Polizeibeamte zu rekrutieren, die körperlich und geistig für den Beruf geeignet und zugleich nicht zu stark von den Gedanken des untergegangenen Hitler-Regimes infiltriert sind.
Der Beruf des Polizeibeamten ist jedoch in diesen Zeit unattraktiv. Die Besoldung und das Ansehen der Polizei sind gering, viele Polizistenfamilien leben in bitterer Armut und für eine effektive Dienstausübung mangelt es an Fahrzeugen, Waffen, Räumlichkeiten und überhaupt allem, was für die Polizeiarbeit benötigt wird [1].
Die Gestapo, das Synonym für den NS-Polizeistaat, wurde während der Nürnberger Prozesse zur verbrecherischen Organisation erklärt. In der britischen Besatzungszone ging es vor allem um die "Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung: Die Aufgaben der bisherigen Verwaltungspolizei, beispielsweise das Melde- und Fremdenwesen, wurden der Kommunalverwaltung übertragen. Analog zum Polizeisystem in England führten die Briten Stadtkreis- und Regierungsbezirkspolizeien ein [2]. Die Dürener Polizei und die britische Militärregierung waren 1945 im relativ unbeschädigten Amtsgerichtsgebäude provisorisch untergebracht. Die Polizeiwache Düren in heutiger Zeit. Der Kreis Düren ist in drei Bereiche mit den Polizeiwachen PW Düren, PW Jülich und PW Kreuzau unterteilt. Behördenleiter ist der jeweilige Landrat. Leiter der Polizei ist der Polizeidirektor, dem ein Leitungsstab zur Seite steht. Weiterhin unterteilt sich die Kreispolizeibehörde Düren in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgabe [1] Die Landratsbehörde zwischen Köln und Aachen ist heute mit ca. 500 Bediensteten besetzt. [1]Quelle: Portal Kreispolizeibehörde, Organisation,2020 Im November 1973 wurde das neue Polizeigebäude an der Aachener Straße/August-Klotz-Straße 36 in Düren durch den Innenminister Weyer seinen Bestimmungen übergeben (vorher Bismarckstraße 16, Düren) Foto: zauberfee/gemeinfrei _____________________________________________________________________ [1](Quelle:Kawelovski, Frank, Homepage Polizeigeschichte Infopool, 40er Jahre, in: Internet http:// polizeigeschichte.jimdo.com/, zuletzt eingesehen am 29.2.2020 [2] Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung https://www.bpb.de/apuz/30822/die-polizei-in-deutschland-1945-1989?p=1 ...wird fortgesetzt sowie | Der Justiz-Club sucht noch weiteres Text-und Bildmaterial aus der Zeit um 1879 - 1932 hpm56@t-online.de
Polizei Düren 1930er bzw. 40er Jahre.. Fotos oben: Sammlung Gerd Schumacher, Erftstadt |