| Daten und Geschichten rund um das Amtsgericht Düren im Deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918 Wilhelminisches Reich
Industrielle Revolution und Gründerjahre
Deutsches Kaiserreich ist die Bezeichnung für das Deutsche Reich zwischen 1871 und 1918. Während dieses Zeitraums war der deutsche Nationalstaat eine bundesstaatlich organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionelle Monarchie.
Das GerichtsverfassungsgesetzDie Geburtsstunde desAmtsgerichts Düren„Am 27. Januar des Jahres 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) veröffentlicht und trat am 01. Oktober 1879 zusammen mit der Zivilprozessordnung vom 30. Januar 1877, der Strafprozessordnung vom 01.Februar 1877, der Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und dem Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878 in Kraft |
Wilhelm I. (* 22. März 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. März 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern war seit 1858 Regent und seit 1861 König von Preußen, ab 1866 Präsident des Norddeutschen Bundes sowie ab 1871 erster Deutscher Kaiser.
Die Rheinprovinz und die
Regierungsbezirke 1871
Die Rheinprovinz war eine der preußischen Provinzen, die vom 22. Juni 1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg den preußischen Staat bildeten. Sie umfasste das Rheinland zwischen Bingen am Rhein und Kleve
Quelle: LVR Bonn, 2010
Zuständigkeit des Amtsgerichts (Auszug)
Zivilsachen: Erste Instanz, Einzelrichter
Vor dem Amtsgericht wurden minder wichtige vermögensrechtsrechtliche Ansprüche bis zu einem Streitwert von 300 Mark entschieden. Die Amtsgerichte waren, ohne Rücksicht auf die Streitsumme, für das Mahnverfahren zuständig. Weiter gehörten die Entmündigungsverfahren und Aufgebotsverfahren dazu. Die Amtsgerichte waren ebenfalls zuständig für Vollstreckungssachen und Strafsachen.
Strafsachen: Erste Instanz
Amtsgericht mit Schöffengerichten, welch letztere bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzenden und zwei aus dem Volk erwählten Schöffen, waren zuständig für Übertretungen und für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mark bedroht waren.
Außerdem gehörten weiter dazu die Beleidigungen und Körperverletzungen, welche im Wege der Privatklage verfolgt wurden, ebenfalls vor das Schöffengericht.
Ferner der einfache Diebstahl und Betrug, die einfache Unterschlagung und Sachbeschädigung, wenn der Wertbetrag des Verbrechensgegenstandes die Summe von 25 Mark nicht übersteigt, und endlich die Begünstigung und Hehlerei, wenn die verbrecherischen Handlungen, auf welche sie sich bezogen, ebenfalls in die Kompetenz des Schöffengerichts fielen.
Für Jugendstrafsachen ( Personen unter 18 Jahren) war die mit fünf Richtern besetzte Strafkammer des Landgerichts Aachen zuständig.
Der Dienst des Dolmetschers in einer Gerichtsverhandlung konnte auch von dem Gerichtsschreiber wahrgenommen werden. Einer besonderen Beeidigung bedurfte es dann nicht.
Quelle: Neumanns Ortslexikon des Deutschen Reiches 1884,
Vergl. Strauch, Dieter, Untergerichte-Friedens- und Amtsgerichte im Rheinland, , Seite 42/43
Das Amtsgericht befand sich bei
der Gründung am
01.10.1879 im Rathaus
Pressespiegel anno 1879
Der "Dürener Anzeiger schrieb" am 11.10.1879
"Am 6.10.1879 fand die erste Sitzung im Amtsgericht Düren statt, in welchem jedoch noch das alte Verfahren beobachtet wurde, da noch mehrfache aus dem vorigen Monate auf heute vertagte Sachen zu erledigen waren. Richter und Rechtsanwälte erschienen in der neuen sehr kleidsamen Robe, die allgemein Anklang findet, da sie der Amtstracht der evangelischen Geistlichen weniger ähnlich sieht und überhaupt bequemer zu sein scheint. In der nächsten Woche wird das neue Gerichtsverfahren in seinem ganzen Umfang in Anwendung kommen und auch die erste Schöffensitzung stattfinden.
Leider ist die Angelegenheit mit dem neuen Gerichtsgebäude noch nicht geordnet, denn bis jetzt ist die Genehmigung des Kaufabschlusses noch nicht von Berlin hier eingetroffen. Da natürlich noch einzelne Umänderungen vorzunehmen sind und zahlreiche Anschaffungen stattzufinden haben, wird an die Übersiedelung in die frühere Blindenanstalt vor Ablauf der nächsten 4-6 Wochen noch nicht zu denken sein. Das zahlreiche Personal des Amtsgerichts wird sich daher noch mit den sehr beschränkten Räumlichkeiten im Rathause behelfen müssen"
22.10.1879
Umzug in die Jesuitengasse
Am 22. Oktober des Jahres 1879 zog das Amtsgericht in das Gebäude des Jesuitenkollegiums, Jesuitengasse 9 in Düren, wo es dann - bis zum vollständigen Einzug in das neue Amtsgericht an der August-Klotz-Straße am 07. Mai 1942 - in großen Teilen verblieb.
Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages fand am 17.10.1879 statt. Der Kaufpreis wurde auf 90.000 Mark festgesetzt, wovon die Stadt Düren einen Anteil von 2.500 Mark für die Überlassung von Teilen des Geländes übernahm.
Im Kaufvertrag wurde festgelegt, dass die Justizverwaltung an die Stadt Düren eine Summe von 18.000 Mark zuzahlen hat, wenn das Gebäude innerhalb von 30 Jahren nicht mehr als Gerichtgenutzt würde. Es sei denn, der Justizfiskus errichtet auf dem Gelände ein neues Gebäude während jener Frist.
In dem langgestreckten, zweigeschossigen, weißgestrichenen Backsteingebäude mit Walmdach und Dachreiter war das Amtsgericht bis 1942 sehr bescheiden beheimatet.
Gegenüber baute man ein einfaches Gefängnis (Foto oben links) mit hochgelegten Zellen und einer Wohnung des Gefängnisaufsehers, von dem die Einsitzenden über die Straße zu den Verhandlungen im Gerichtssaal geführt werden mussten.
Das damalige Richterpersonal des Königlichen Amtsgerichts bestand u.a. aus Herrn Amtsgerichtsrat Steffens, Herrn Amtsgerichtsrat Wolff, und in den folgenden Jahren aus Johann Peter Heidermanns (Foto), der mit Wirkung vom 07. Juli 1884 zum Gerichtsassessor ernannt und am 18. Juli 1884 dem Königlichen Amtsgericht in Düren zur unentgeltlichen Beschäftigung zugewiesen wurde.
Super-Star
Amtsgerichtsrat Eduard Wolff
Artikel aus den Heimatblättern der Dürener Zeitung (Nr. 12 aus 1927 )
Das Jahr 1879 war ein einschneidendes für das Rechtsleben der Rheinlande.
Nicht nur das rheinische Strafrecht wurde in diesem Jahr zu Grabe getragen, auch die rheinische Zivilprozessordnung und die Gerichtsverfassung verlor im Jahre 1879, gleichzeitig mit den Resten des rheinischen Handelsgesetzbuches, ihre Geltung, als das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz, die deutsche Zivilprozess- und die deutsche Konkursordnung nebst den dazugehörigen Reichs- und Landesgesetzen in Kraft traten.
An Stelle der Friedensgerichte traten die Amtsgerichte als Gericht erster Instanz. Die Landgerichte blieben Gerichte zweiter Instanz. Über den Landgerichten wurden die Oberlandesgerichte eingerichtet, und als der oberste Gerichtshof tagte das Reichsgericht in Leipzig.
Auch unsere engere Heimat wurde von dieser Neuordnung betroffen. Das Friedensgericht in Nideggen schloss seine Pforten, und Friedensrichter Wolff wurde Amtsrichter in Düren. Mit ihm siedelte nach Düren über der Gerichtsschreiber von Nideggen, Edmund Keller. Amtsgerichtsrat Eduard Wolff blieb Jahrzehnte lang der Mittelpunkt des Dürener Rechtslebens.
In seine Amtstätigkeit fällt unter anderem die Erwerbung des alten Jesuitenklosters als Amtsgericht. Er war ein Original, von dem heute noch viele Anekdoten erzählt werden. Die in der Jesuitengasse 1 gelegene Wirtschaft „De Groot“ heißt heute noch nach ihm die „Wolfsschlucht“. Artikel von 1927
Amtsrichter Wolff bearbeitete lange Jahre die Strafsachen, deren "Erledigung zur amtsgerichtlichen Kompetenz gehörten
Der Gerichtsschreiber
Ein Gerichtsschreiber, auch Aktuar oder Sekretär genannt, war ein Beamter, der die Verhandlungen einer Behörde oder eines Gerichts aufzeichnete. Der Gerichtsschreiber war zunächst einmal lediglich Protokollführer, erhielt jedoch im Laufe der Zeit auch selbständige richterliche Befugnisse, besonders in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
In Deutschland wird diese Tätigkeit heute unter anderem vom Urkundsbeamten ausgeführt. Darüber hinaus wurden ab 1923 Schreiber, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, laut „preußischer Entlastungsverfügung“ dann als Rechtspfleger bezeichnet.
http://creativecommons.org/licenses/bysa/3.0/de/ Wikipedia Gerichtsschreiber
Verband St. Gallischer Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, abgerufen am 1.2.2015
Der Gerichtsdiener
Gerichtsdiener waren Amtsdiener für ein Gericht. Sie trugen bei der Gerichtsverhandlung eine Amtstracht.
Sie übten einfache Tätigkeiten aus, wie das Zureichen von Gerichtsakten, das Aufhalten der Türen beim Eintreten der Richter in den Gerichtssaal, das Zurechtrücken der Stühle für Richter, Botengänge und Ähnliches. Im 17. und 18.Jahrhundert war Blaustrumpf ein Spottname für die Gerichtsdiener, die oft blaue Strümpfe trugen.
Quelle:Wikipedia http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ abgerufen
am 8.2.2015
Auszug aus dem Geschäftsverteilungsplan 1882
des Königlichen Amtsgerichts Düren
in der Jesuitengasse 9
Leiter der Behörde: Amtsgerichtsrat Stelckens
Abteilung 1 Zivilsachen
Amtsgerichtsrat Stelckens
Gerichtsschreiber Meyer,
Gerichtsschreibergehilfe Hagen.
Abteilung 2 Strafsachen
Amtsrichter Eduard Wolff
Gerichtsschreiber Heller
Gerichtsschreibergehilfe Kofferath
Abteilung 3 Vormundschaftssachen u.a.
Amtsrichter Eichen
Gerichtsschreiber Züchner
Abteilung 4 Mahnverfahren u.a.
Amtsrichter Mattaei
Gerichtsschreiber Schmid
Assistent Maezen
Referandare: Dick, Gerber, Schmitz, Schoeller, Maaßen
Amtsanwalt: Milz.
Gerichtsvollzieher: Becker, Hellwig, Koch, Sturmanns,
Gerichtsdiener: Haverbred, Lubs ( auch Gefangenenaufseher)
Die Schöffensitzungen im Jahre 1882 fanden statt:
2.,9,16,23 und 30 Januar
6.,13,18 und 27. Februar
6.,13.,18. und 27.März
3.,15.,17 und 24. April
1.,8.,15 und 22.Mai
5.,12.,19. und 26.Juni
3.,10.,17. 24.und 31. Juli
7.,14,.21. und 28. August
2.,9.,16.,23. und 25 September
6.,11.,18.,23. und 30. Oktober
6.,13.,20. und 27. November
4.,11.,18.,23. und 30. Dezember 1882
Das Schiedsmannsamt war 1882 auf vier Bezirke aufgeteilt.
1.Bezirk: Engelbert Nießen, Kaufmann
2.Bezirk: Brauweiler, Apotheker
3.Bezirk:Karl Hoffsümmer, Fabrikant
4.Bezirk:Kommerzienrat F.Bücklers
Notariate in Düren um 1878: u.a. Justizrat Theodor Jansenius
und Friedrich Wilhelm Emil Weitz ca. 1906
Königliches Amtsgericht im Jahre 1913
Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts genügten schon seit Jahren nicht mehr für den anwachsenden Geschäftsbetrieb.
Das Amtsgericht war 1913 wie folgt besetzt:
8 Richte, darunter Amtsgerichtsrat Dr. Max Stelkens
1 Hilfsrichter
17 Gerichtsschreiberei- und 3 Kassenbeamte
11 Kanzleikräfte und 5 Gerichtsdiener
Ferner waren im Amtsgerichtsbezirk tätig:
4 Gerichtsvollzieher
8 Rechtsanwälte
5 Notare
Anfänge der Staatsanwaltschaft
"Der Ursprung der Staatsanwaltschaft liegt in Frankreich, wo die Staatsanwälte aus den fiskalischen Beamten (gens du roi avocats généraux, procureurs du roi) hervorgingen.
Im Mittelalter wurde diesen Beamten auch die Strafverfolgung übertragen, und so entwickelte sich in Frankreich die strafprozessuale Tätigkeit der Staatsanwaltschaft (Parquet) als deren hauptsächliche, wenn auch nicht ausschließliche Aufgabe.
Nach diesem Vorbild wurden in Deutschland erstmals im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften tätig.
Mit den Reichsjustizgesetzen von 1877 wurde eine einheitliche Ausgestaltung der Institution Staatsanwaltschaft erreicht und diese mit erheblichen Rechten ausgestattet."
Quelle: Staatsanwaltschaft - https://de.wikipedia.org
Provinzial-Irrenanstalt Düren 1878
"Die Herz-Jesu-Kirche ist ein Gebäude auf dem Gelände der LVR-Klinik Düren in Düren in Nordrhein-Westfalen.
Das Gebäude wurde, wie alle Bauwerke auf dem Gelände der ehemaligen Provinzial Heil- und Pflegeanstalt, zwischen 1874 und 1878 erbaut."
Am 1. Mai 1878 löst die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Düren die 'Irrenanstalt in Siegburg' ab und übernimmt das Personal und die verbliebenen 87 Patientinnen und Patienten. Die Zuständigkeit der Anstalt Düren erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Aachen, mit Ausnahme der Kreise Schleiden und Bergheim, den Regierungsbezirk Coeln und des linksrheinischen Teils des Regierungsbezirks Düsseldorf mit Ausnahme der Kreise Neuss und Kleve.
Quelle:Kirche (LVR-Klinik Düren) - https://de.wikipedia.org
Quelle:Datei:Düren Denkmal-Nr. 1-001c, Meckerstraße (85).jpg - https://de.wikipedia.org
Die übergeordneten Behörden
Das Landgericht Aachen
in den Jahren 1879-1918
24.3.1888
Feierliche Eröffnung des neuen Landgerichts in der Kongreßstraße, Aachen.
Das Landgericht Aachen existiert unter diesem Namen seit 1820. Bis zum Ersten Weltkrieg umfasste es die 16 Amtsgerichte zu Aachen, Aldenhoven (heute zu Jülich), Blankenheim (heute zu Gemünd), Düren, Erkelenz, Eschweiler, Eupen (heute zu Belgien), Geilenkirchen, Gemünd, Heinsberg, Jülich, Malmedy (heute zu Belgien), Montjoie (heute: Monschau), St. Vith (heute zu Belgien), Stolberg (heute zu Eschweiler) und Wegberg (heute zu Erkelenz).
Das Oberlandesgericht Köln 1879
"Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) ist aus dem„ Rheinischen Appellationsgerichtshof zu Cöln“ hervorgegangen, den Friedrich Wilhelm III. (rechts im Bild) durch Kabinettsorder vom 21. Juni 1819 mit zunächst 26 Richtern gegründet hatte. Erster Präsident wurde Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1819–1827).
Das OLG Köln wurde – wie alle Oberlandesgerichte in Deutschland – durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. Januar 1877 errichtet. Die heutige Behördenbezeichnung „Oberlandesgericht“ ist auf die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Reichs-Justizgesetze zurückzuführen."
Quelle:Datei:Friedrich Wilhelm III of Prussia.PNG - https://de.wikipedia.org 3.4.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln - https://de.wikipedia.org 3.4.20
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Reichsjustizministerium
in Leipzig 1879 -1918.
In Leipzig wird als höchste Gerichtsinstanz für das gesamte Deutsche Reich das Reichsgericht eingerichtet.
Erster Gerichtspräsident ist der Nationalliberale
Eduard von Simson (1810-1899).
Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Das Reichsgericht hatte seinen Sitz in Leipzig. Es war zuständig für Zivil-und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wurde. Das Gebäude wurde 1943 zerstört.
Quelle:Reichsgericht - https://de.wikipedia.org 3.4.2015
Quelle:Datei:Georgenhalle Leipzig.jpg - https://de.wikipedia.org 3.4.2015
Wie alles begann:
Das Justizwesen im Deutschen Kaiserreich 1871
Bismarck entschloss sich dazu, als eine der ersten Maßnahmen nach der Reichsgründung 1871 ein gründliches und umfassendes „Säuberungsprogramm“ für die Juristenschaft durchzuführen. Zunächst wurde die Zahl der Gerichte extrem reduziert und ältere Richter aus dem Dienst entlassen.
Die Neubesetzung von Richterstellen war somit für ein Jahrzehnt ausgeschlossen. Genug Zeit, eine neue Generation heranzuzüchten.
Die Ausbildung wurde nun wie folgt konzipiert:
An das Studium schloss sich ein vierjähriges, unbezahltes Referendariat an. Das Referendariat war jedoch nicht nur unbezahlt. Um eine Referendarstelle zu erhalten, mussten 7.500,- Mark Pfand hinterlegt werden (eine enorm hohe Summe für damalige Verhältnisse). Zudem musste der Nachweis über ein jährliches Auskommen von mindestens 1.500,- Mark erbracht werden, um sicherzustellen, dass der Referendar standesgemäß auftreten würde. Nach dem Referendariat galt es, ein acht bis zehnjähriges Assessoriat zu absolvieren. Das bedeutete eine Art Hilfsrichterstellung auf Probe ohne richterliche Unabhängigkeit. Es fand also eine extreme soziale Selektierung statt, die durch die Probezeit im Assessoriat mittels einer Gesinnungsauslese abgerundet wurde.
So entstand der neue deutsche Jurist: frei von selbständigem Denken, standesbewusst, loyal gegenüber Staat und Obrigkeit, bereit, „Zucht und Ordnung“ beim Pöbel durchzusetzen und unbarmherzig gegen jede Art von Auflehnung und Abweichlertum.
Quelle: Karl Richter. Der Zeitenwandel und die deutsche Justiz. Die (un)heimliche Tradition der deutschen Justiz. Das freischüßler 1/2005.S.9-11 - Adressbuch Düren 1882
Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB noch zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerliche Gesetzbuche (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 Ⅰ S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.
Quelle: Wikipedia http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ Stand: 8.2.2015
Titel: Bürgerliches Gesetzbuch
Die neue Währung
"Das offizielle Inkrafttreten der neuen Reichswährung (Mark und Pfennig) wurde laut kaiserlicher Verordnung vom 22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgelegt."
Quelle:Mark (1871) - https://de.wikipedia.org
Am 04.12.1871 wird vom Deutschen Reichstag das Gesetz zur Einführung von Mark und Pfennig als Reichswährung verabschiedet:
In früheren Zeiten tauchte die Bezeichnung Mark nur als Gewichtseinheit auf. So entsprach die Kölner Mark 233,855 g Silber.Als Goldmünzen werden im Kaiserreich 10 Mark und 20 Mark-Stücke geprägt. Die Währung wird so festgelegt, dass 3 Mark dem alten Taler entsprechen, der zum Teil noch bis 1907 gültig bleibt. Als dieser endgültig abgeschafft wird, führt man 1908 als Ersatz das Dreimarkstück ein.
Quelle:Datei:1-Mark-1905-Front.jpg - https://de.wikipedia.org 3.4.2015
Düren im 1. Weltkrieg
1914 - 1918
Personalmangel in der Justizverwaltung
„Während des 1. Weltkrieges , als viele Richter zum Wehrdienst eingezogen waren, versuchte die Reichsregierung, auch die Gerichte zu entlasten.
In der Ziviljustiz wurde 1915 das Mahnverfahren für Amts- und Landgerichte neu geregelt.
Das Strafverfahren entlasteten zwei Verordnungen von 1915 (RGBl. vom 04.06.1915, S. 325 f und RGBl. vom 07.10.1915, S. 631-635).
Sie dehnten das Strafbefehlsverfahren aus. Die VO vom 07.10.1915 gewährte dem Staatsanwalt die Wahl zwischen zwei sachlich zuständigen Gerichten, womit § 75 GVG und die dort festgelegte Befugnis des Landgerichts für Verweisungsdelikte praktisch aufgehoben war. Das Gesetz vom 21.10.1917 hat die VO vom 07.10.1915 übernommen, indem es in Art. I die bisher in § 75 GVG geregelten Überweisungsdelikte abschaffte, die Zuständigkeit des Amtsrichters erweiterte, durch Art. II, Ziff. 1 die Schöffengerichte nunmehr auch für Vergehen zuständig machte und durch Art. II,Ziff. 2 das Strafbefehlsverfahren erweiterte.
An die Forderung, in die Justiz wieder Friedensgerichte einzuführen, knüpfte sich die Hoffnung, durch deren streitschlichtende Tätigkeit Prozesse zu vermeiden; ihre Vertreter konnten sich jedoch nicht durchsetzen.“ [1]
[1]Strauch, Rheinische Gerichte III, Die weitere Entwicklungbis 1932, S.153; F
Siegel des Königlich-Preuß.
Amtsgerichts Düren 1879-1918
Kaiser seit 1871
Deutsche
Reichsgründung:
Mit dem Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Hessen und Württemberg zum Norddeutschen Bund wird am 21.01.1871 Wilhelm I. zum Kaiser des Deutschen Reiches gekrönt.
Damit besteht erstmals in der Geschichte ein deutscher National-staat.