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Sie halten präzise und schriftlich den Verlauf eines Prozesses fest.Protokollführer im Strafprozess
Ihr Einsatz ist eher lautlos, wenn man von den Geräuschen beim Schreiben auf der Computer-Tastatur einmal absieht. Und dennoch leisten sie in Strafprozessen einen wichtigen Beitrag zum ordnungsgemäßen Verlauf einer Hauptverhandlung. Bei Prozessen halten sie ordnungsgemäß fest, was im Verlauf einer Verhandlung passiert oder gesagt worden ist:
Die Protokollführer/innen im Strafprozess.
Beispiel gefällig: Der Vorsitzende des Gerichts belehrt alle Zeugen vor ihrer Aussage, dass sie verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Dies wird im Sitzungsprotokoll vermerkt, damit nachher niemand behaupten kann, dies sei ihm nicht bekannt gewesen. Denn das Strafgesetzbuch sieht für uneidliche Falschaussagen vor Gericht Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Bei einem Meineid beträgt schon die Mindeststrafe ein Jahr Haft.
Ehe die Protokollführer ihre Tätigkeit im Gerichtssaal aufnehmen, haben sie einige Vorarbeiten zu leisten. Auch hier bildet das Schreiben den Schwerpunkt. Zunächst fertigen sie sogenannte Sitzungsrollen an. Das sind Terminlisten, die zur besseren Planung an Staatsanwaltschaft, Wachtmeisterei, Anweisungsstelle und den Informationsschalter im Foyer des Amtsgerichts gehen. Ein Exemplar wird am Schaukasten vor dem jeweiligen Gerichtssaal ausgehängt. Darauf stehen die Namen der Vorsitzenden Richter und bei größeren Verfahren die Namen der Schöffen, außerdem ein Zeitplan aller an diesem Tag anstehenden Verfahren mit Namen der Angeklagten, Aktenzeichen und den Namen der jeweiligen Verteidiger. Schließlich stellen die Protokollführer sicher, dass am Eingang des Gerichtssaales angezeigt wird, ob eine Verhandlung öffentlich ist oder nicht.
Gewissermaßen als Assistenten der Richter rufen die Protokollführer über einen Lautsprecher alle Beteiligten in den Gerichtssaal, damit Richter oder Richterin prüfen kann, ab alle Geladenen anwesend sind. Ebenfalls wird festgehalten, ob Angeklagte oder Zeugen von der Polizei beziehungsweise aus der Haft vorgeführt wurden. Es wird vermerkt, dass die Zeugen ordnungsgemäß belehrt worden sind.
Weiter werden die persönlichen Daten der Angeklagten im Strafprotokoll aufgenommen, bevor seitens der Staatsanwaltschaft die Anlageschrift verlesen wird. Dieser wichtige Bestandteil fließt zwar wortwörtlich in das Protokoll ein, liegt allerdings zur Arbeitserleichterung schriftlich vor. Die Strafprozessordnung stellt es jedem Angeklagten frei, ob er oder sie sich zu den Vorwürfen äußern oder schweigen will. Auch diese Entscheidung wird im Protokoll vermerkt.
Im Verlauf der Sitzung schreiben die Protokollführer alle Aussagen der Zeugen und Sachverständigen mit. Ziel ist es, auch nachträglich den Prozessverlauf jederzeit rekonstruieren zu können. Genauigkeit ist also oberstes Gebot, damit keiner der Beteiligten eine mögliche Revision mit einem „unkorrekten Verfahrensablauf“ begründen kann. Deshalb wird übrigens auch schriftlich fixiert, dass zum Schluss der Verhandlung eine Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist.
Quelle: Hartmut Prüss, Niederzier, 2014
Auf das Wesentliche kommt es an Protokoll kann auch handschriftlich gefertigt werden von H.-Peter Müller
Auch im Zeitalter der Computer hat sich in Bezug auf die Protokollinhalte nichts geändert. Nach wie vor ist es die "Kunst" eines guten Protokollführers das Wesentliche vom Unwesentlichen einer Aussage zu unterscheiden und die benötigten Inhalte herauszuschälen, wobei der Einsatz und die Nutzung eines Computers nicht zwingend vorgeschrieben sind. Die Protokolle können auch handschriftlich angefertigt werden, was z.B. bei Ortsterminen nicht unüblich ist.
Wörtlich mitzuschreiben sind während der Verhandlung z.B. verkündete Beschlüsse, rechtliche Hinweise und Belehrungen, Anträge der Beteiligten sowie sonstige Anordnungen d. Vorsitzenden.
Auch alle Bezugnahmen auf vorliegendes Beweismittel oder Akteninhalte, die während der Verhandlung in Augenschein genommen werden o. Aktenbestandteile, die verlesen werden, sind mit Angabe der Blattzahl zu protokollieren.
Der Ablauf und das Ergebnis der Hauptverhandlung müssen später klar und deutlich nachvollziehbar sein. |
Der Ortstermin
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